Twitterklärte Urteile im Recht der USA
Die wichtigsten Urteile des Tages in den USA:
Gutgläubiger Erwerb nach Nazi-Kunstentwendung in A, US-Forum, CH-Recht, Bakalar v. Vavra, 2nd Cir. 2 SEP 2010, http://Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Todaybit .ly /cFBnGS
Kaffeekocherschutz nach US-Marken- und Vertragsrecht, Bodum USA, Inc v. La Cafetiere, 7th Cir. 2. SEP 2010, http://bit .ly /b41q02
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Das Ende von Internet-Foren in den USA?
03. Sep 2010
CK - Washington. §230 des Communications Decency Act schützt Internetanbieter vor einer Haftung, wenn sie nach entsprechendem Hinweis von Dritten eingestellte Informationen entfernen. Die Gefahr einer Durchlöcherung des Schutzgesetzes wird von einem kalifornischen Gericht hervorbeschworen.
Das Gericht erließ im Fall Scott P. v. Craigslist eine Zwischenentscheidung in einem Verfahren gegen die Informationsanbieterin Craigslist und gestattete dem Kläger, den Prozess wegen einer behaupteten Haftung für das Nichtentfernen von von Dritten eingestellten Foreninhalten fortzusetzen.
Auf den Hinweis des Klägers auf rechtswidrige Inhalte hatte Craigslist diese entfernt. Der Kläger behauptet, die Anbieterin hätte auch anschließend eingestellte diffamierende Inhalte entfernen müssen. Sie hätte ihm nämlich versprochen, sich um die Sache zu kümmern.
Um Craigslist bildet sich nun eine Koalition, die mit Drittenschriftsätzen für die Aufrechterhaltung des Forenschutzes kämpft, unter der Führung der Electronic Frontier Foundation, die den Sachverhalt samt Rechtslage auf Englisch darstellt.
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Neue USA-Urteile in Schlagworten
03. Sep 2010
CK - Washington. Am 3. September 2010 beurteilten US-Gerichte den rechtstaatlichkeitsdekorierten Nazi-Kunstraub und den Kaffekochermarkenschutz:
Gutgläubiger Erwerb nach Nazi-Kunstentwendung in A, US-Forum, CH-Recht, Bakalar v. Vavra, 2nd Cir. 2 SEP 2010, http://bit .ly /cFBnGS
Kaffeekocherschutz nach US-Marken- und Vertragsrecht, Bodum USA, Inc v. La Cafetiere, 7th Cir. 2. SEP 2010, http://bit .ly /b41q02
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Referendar in Hurrikan geschickt
02. Sep 2010
CK - Washington. Hugo hieß der Hurrikan. Er verursachte riesige Schäden. Die Region am Meer war weiträumig gesperrt.
Der Anwalt hatte sein Schiff im Sperrgebiet der Outer Banks angebunden. Er konnte es retten, indem er es ins Meer jagte. Also lud er den Referendar ein, das Erlebnis zu wagen.
Später berichtete der junge Jurist vom Grauen, das der Hurrikan ihm einflößte. Mit dem Segler musste er ins Meer hinaus. Beide überlebten.
Nicht umsonst wird evakuiert. Mit einem Hurrikan ist nicht zu spaßen.
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Klagen im In- und Ausland: Nur Gewinner
02. Sep 2010
CK - Washington. Im Streit zwischen Hersteller und US-Vertriebsfirma erhoben die Parteien Klagen im In- und Ausland. Die Ergebnisse sind unterschiedlich. Die Verfahrenswege und -zeiten unterscheiden sich ebenfalls. Beide Parteien finden ihr Recht.
Das amerikanische Gericht muss die Unterschiede ausgleichen. Wann kann eine Aufrechnung des Urteils aus Korea mit dem US-Urteil erfolgen? Noch im amerikanischen Prozess, oder erst bei der Vollstreckung in den USA, die mit einer Drittschuldnerpfändung versucht wurde?
Das Bundesberufungsgericht des dritten US-Bezirks beantwortet diese Fragen in Sachen Otos Tech Co., Ltd. v. OGK America, Inc. et al., Az. 09-3364, am 1. September 2010. Die Parteien waren kreativ.
Die Schlacht im Ausland, beispielsweise in Deutschland, bietet oft mehr Rechtssicherheit und Kostenvorhersehbarkeit, während im amerikanischen Prozess das Beweisausforschungsverfahren namens Discovery Beweisbeschaffungsvorteile bietet und die Staatsanwaltschaft und Nerven entlastet. Zudem folgt im Falle des Unterliegens nach der American Rule meist keine Kostenerstattung an die obsiegende Partei.
Doch kann man im US-Prozess dem eigenen Anwalt, den Protokollführern, den E-Discovery-Dokumente-Auswertern, den Zeugen und den Sachverständigen mehr bezahlt haben als man im deutschen Prozess auch als Verlierer je schulden würde. Daher ist verständlich, dass die Parteien dieses internationalen Rechtsstreits auch ausländische Gerichte ins Kalkül zogen.
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Urteile aus USA in Schlagworten
02. Sep 2010
CK - Washington. Am 1. September 2010 ergingen diese Entscheidungen:
Verfassungswidrige Nachtklub-Diskriminierung von Männern, Hollander v. Copacabana Nightclub, 2nd Cir. 1 SEP 2010, http://bit.ly/buDMV3
Religion an Universität, Trennung Staat & Kirche nach Bundesverfassung, Badger Catholic v. Walsh, 7th Cir. 1 SEP 2010, http://bit.ly/bgymIv
Kläger störrisch/contumacious: Klagabweisung letztes Mittel, Spira Footwear, Inc. v. Steven Lebow, 5th Cir. 1 SEP 2010, http://bit.ly/aS0Oyk
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In der PC-Version:
Exportkontrollen werden nur schärfer
15. Februar 2010
Mein Partner, der Spezialist für Verschlüsselungslizenzen im amerikanischen Exportkontrollrecht, kehrt von einer Woche Veranstaltungen in Europa zurück. Wer seine Tagungsberichte liest, merkt sofort: Die Kontrollen werden nur noch schärfer.
Vor zwanzig Jahren gingen viele Anwälte und Unternehmen, doch auch Vertreter der Regierungen der USA und des Auslands, davon aus, dass die meisten Kontrollen für technische Produkte fallen würden. Man könne sich dann auf die verbleibenden Risiken im Nuklear-, Chemie- und Biologiebereich konzentrieren und die Militär- und Dual Use-Technik am Rande mitfahren.
Weit gefehlt! Munitionskontrollen erstrecken sich heute in den USA auf Satelliten und viel mehr. Dokumente für ausländische Schiedsverfahren können komplexe, teure Lizenzverfahren bei mehreren Ministerien auslösen, bevor sie das Land verlassen dürfen.
Selbst die Selbstanzeige ist nicht einfacher geworden. Rechtssicherheit fehlt weiterhin - die Ministerien streiten sich um Zuständigkeiten, das Justizministerium ignoriert weiterhin ausländische Verbotsnormen, beispielsweise nach Datenschutzrecht, Lieferungen in Länder wie den Iran unterwerfen Unternehmen verschiedenen, nicht aufeinander abgestimmten Kontrollregimen. In den nächsten Wochen wird aus verschiedenen Gremien des Kongresses eine Verschärfung der Irankontrollen erwartet.
Auch wenn vor einem Jahr wie vor 20 Jahren Vereinfachungen in Aussicht gestellt wurden, die rosigen Hoffnungen wurden und werden nicht erfüllt. Selbst das bestgeführte Unternehmen, mit Export Control Compliance Plan und einem Sarbanes-Oxley-verdoppelten Kontrollboden gewappnet, kann heute kaum noch alle Risiken im Ausfuhrkontrollbereich abschließend einschätzen und sich sicher fühlen.
NJW empfiehlt das German American Law Journal
17. Februar 2010
Die Neue Juristische Wochenschrift empfiehlt als Link der Woche das German American Law Journal und spricht auch die Mobilfassung an. Hier ist das Link zur NJW-Anregung.